Neuer LEADER-Beschluss: Überarbeitung der Einteilung der Mitglieder in Interessensgruppen sowie die Anpassung der LES
Erläuterung zur Beschlussfassung:
Bei Entscheidungen zur Umsetzung der LES darf in der LAG nicht eine einzelne Interessengruppe die Entscheidungsfindung kontrollieren (max. 49 % der Stimmrechte je Interessengruppe). Um der Situation eines nicht beschlussfähigen Gremiums bei einzelnen Projektauswahlverfahren vorzubeugen und damit die Beschlussfähigkeit der LAG Landkreis Kelheim weiterhin und auch in den nächsten Sitzungen zu gewährleisten, ist ein Beschluss des Entscheidungsgremiums zur Überarbeitung und Verfeinerung der Interessensgruppen notwendig.
Nach Abstimmung per Umlaufverfahren ergehen folgende Beschlüsse:
1) Die Mitglieder des Entscheidungsgremiums stimmen der Aktualisierung der Einteilung der Mitglieder in Interessensgruppen gem. Anlage zu
Der Beschluss ergeht mit 13 gültigen JA-Stimmen und ohne Gegenstimme.
2) Die Mitglieder des Entscheidungsgremiums stimmen ihrer persönlichen Zuordnung gemäß Anlage zu
3) Die Mitglieder stimmen der Anpassung der Lokalen Entwicklungsstrategie an den relevanten Textpassagen zu.
Der Beschluss ergeht mit 13 gültigen JA-Stimmen und ohne Gegenstimme.