Der Weg zur Förderung

Welche Projekte können gefördert werden?

Unterstützt werden Projekte, die mindestens ein Handlungsziel der Lokalen Entwicklungsstrategie erfüllen.

LEADER-Projekte müssen im Fördergebiet einer Lokalen Aktionsgruppe liegen. Das Fördergebiet der Lokalen Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Kelheim entspricht dem geografischen Raum des Landkreises.

Wer kann gefördert werden?

  • Kommunale Körperschaften
  • Sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen staatliche Behörden)
  • Juristische Personen des privaten Rechts
  • Natürliche Personen
  • Personengesellschaften

Von der Projektidee zum Förderantrag

Haben Sie eine gute Projektidee im Sinne unserer Entwicklungsziele? Dann nehmen Sie Kontakt mit der LEADER-Geschäftsstelle (LAG-Management) auf! Sie wird Ihre Idee vorprüfen. Wird grundsätzlich die Möglichkeit der Förderung gesehen, erarbeitet das LAG-Management mit Ihnen zusammen eine Projektkonzeption und stellt das Projekt im Rahmen einer Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Kelheim e.V. (LAG) vor. Die LAG ist "Herrin des Verfahrens".

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Die LAG analysiert das Projekt gemäß den Projektauswahlkriterien und fällt die Entscheidung für oder gegen eine Antragseinreichung.

Bei einem positiven Beschluss wird das LAG-Management beauftragt, den Förderantrag gemeinsam mit dem Projektträger und den zuständigen Fachbehörden/-verbänden zu erarbeiten und einzureichen.

Entscheidend für die Auswahl zum LEADER-Projekt ist die Bewertung nach den Projektauswahlkriterien. Insgesamt gibt es zwölf Kriterien mit Bewertungsmöglichkeiten von 0 (niedrig) bis 3 (hoch). Bei den Bewertungskriterien "Übereinstimmung mit den Zielen in der LES", "Grad der Bürger- und / oder Akteursbeteiligung", "Nutzen für das LAG-Gebiet", "Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels bzw. zur Anpassung an seine Auswirkungen" sowie "Beitrag zu Umwelt-, Ressourcen- und / oder Naturschutz" muss mindestens 1 Punkt erreicht werden. Beim Erreichen von mindestens 19 Punkten erhält das Projekt den Status "förderwürdig" und die formale Antragstellung wird eingeleitet.

Die Projektauswahlkriterien, nach denen sich die LAG Landkreis Kelheim e.V. richtet, sind:

  1. Übereinstimmung mit den Zielen in der LES
  2. Grad der Bürger- und / oder Akteursbeteiligung
  3. Nutzen für das LAG-Gebiet
  4. Beitrag zu weiteren Entwicklungszielen
  5. Innovationsgehalt
  6. Vernetzter Ansatz zwischen Partnern und/ oder Sektoren und/oder Projekten
  7. Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels bzw. zur Anpassung an seine Auswirkungen
  8. Beitrag zu Umwelt-, Ressourcen- und / oder Naturschutz
  9. Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge bzw. zur Steigerung der Lebensqualität
  10. Förderung der regionalen Wertschöpfung
  11. Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und/oder zu einer inklusiven Gesellschaft
  12. Beitrag zum LEADER-Leitgedanken „Zusammenwachsen & zusammen Wachsen im Landkreis Kelheim“

Die detaillierte Checkliste mit den Projektauswahlkriterien:

Erfolgt ein positiver Beschluss durch die LAG für Ihr Projekt, können Sie den Förderantrag stellen. Das LAG-Management unterstützt sie gerne dabei!

Hinweis zum Interessenskonflikt: Besteht für ein Mitglied eines LAG-Entscheidungsgremiums die Gefahr eines Interessenkonflikts, so ist das betreffende Mitglied für das betroffene Projekt von der Projektauswahl auszuschließen.

Bei allen Beschlüssen muss ein Überhang (mindestens 51% der anwesenden Stimmberechtigten) der Wirtschafts- und Sozialpartner gegenüber den Vertretern aus Politik und Verwaltung gegeben sein. Weitere Informationen zu den Projektauswahlkriterien sind in der LES unter Punkt 5.2 aufgeführt. Interessierten können die Projektauswahlkriterien mit Bewertungsschlüssel auch gerne zugesendet werden.