Ankündigung eines LEK-Umlaufverfahrens
Bei Entscheidungen zur Umsetzung der LES darf in der LAG nicht eine einzelne Interessengruppe die Entscheidungsfindung kontrollieren (max. 49 % der Stimmrechte je Interessengruppe). Um der Situation eines nicht beschlussfähigen Gremiums bei einzelnen Projektauswahlverfahren vorzubeugen und damit die Beschlussfähigkeit der LAG Landkreis Kelheim weiterhin und auch in der nächsten Sitzung zu gewährleisten, ist ein Beschluss des Entscheidungsgremiums zur Überarbeitung und Verfeinerung der Interessensgruppen notwendig.
In der aktuellen Geschäftsordnung der LAG (siehe Anhang) ist in § 4 Satz 3 die schriftliche Abstimmung im Umlaufverfahren in Ausnahmefällen geregelt.
Der Vorstand sieht hier die Abstimmung im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahren als gegeben an.
Begründung:
- Es handelt sich um die Erfüllung einer entscheidenden Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Projektauswahl zur Abwicklung des LEADER-Prozesses im Landkreis Kelheim. Eine Bewertung (und damit inhaltliche Diskussion) nach Projektauswahlkriterien durch die LAG-Mitglieder ist nicht notwendig
- Das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder soll nicht überstrapaziert werden. LAG-Beschlussfassungen betreffen im Landkreis Kelheim alle LAG-Mitglieder, da die LAG in ihrer Gesamtheit das Entscheidungsgremium darstellt. Da aktuell keine weiteren Beschlussfassungen anstehen, ist es aus Sicht des Vorstandes unverhältnismäßig, dass wegen der Beschlussfassung zur Neueinteilung der Mitglieder in Interessensgruppen eine Sitzung einberufen wird
Der Vorstand entscheidet daher hiermit, den Beschluss zur Überarbeitung der Einteilung der Mitglieder in Interessensgruppen sowie die Anpassung der LES per Umlaufverfahren durchzuführen.