Ankündigung eines LEK-Umlaufverfahrens
In der aktuellen Geschäftsordnung der LAG (siehe Anhang) ist in § 4 Satz 3 die schriftliche Abstimmung im Umlaufverfahren in Ausnahmefällen geregelt. Der Vorstand sieht hier die Abstimmung im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahren als gegeben an. Der Vorstand entscheidet daher, den Beschluss zur Förderung des LAG-Managements ab 1.07.2023 per Umlaufverfahren durchzuführen.
Entsprechend werden die LAG-Mitglieder ab dem 02.06.2023 bis spätestens 19.6.2023 um einen Beschluss zur Förderung des LAG-Managements für den Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2028 gebeten.
Bei der Förderung des LAG-Managements handelt es sich um ein grundsätzlich notwendiges Projekt zur Abwicklung des LEADER-Prozesses im Landkreis Kelheim.
Die Übertragung des LAG-Managements an den Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e.V. ist bereits durch den LAG-Beschluss vom 11. Mai 2022 über die LES 2023/27 abgedeckt. Im Grundsatz ist die Übertragung der Geschäftsführung an ein Vereinsmitglied in §9 der Vereinssatzung geregelt. Der Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e.V. ist Mitglied der LAG.
Die Finanzierung des LAG-Managements über die Sicherstellung der notwendigen Eigenmittel ist durch den Beschluss des Kreisausschusses vom 04.04.2022 abgedeckt. Die Antragstellung erfolgt über den Landschaftspflegeverband als Projektträger.